Eure Fragen – unsere Antworten

Am 25.04. hatten Sie, hattet Ihr und wir die Möglichkeit uns näher kennen zu lernen. Viele Fragen wurden gestellt, einige konnten wir sofort beantworten. Wir haben versprochen die übrigen Fragen nicht „unter den Tisch“ fallen zu lassen und möchten hiermit wie versprochen liefern. Gleichzeitig haben wir uns dazu entschieden alle gestellten Fragen in diesem Rahmen zu veröffentlichen, um auch Denen die nicht dabei sein konnten einen Überblick zu ermöglichen.


Frage: Was heißt politische Vielfalt?

Antwort: Politische Vielfalt ist für uns ein elementares Merkmal von Demokratie. Eine Vielfalt an politischen Ansichten ermöglicht es, verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen, damit die Bedarfe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen abgedeckt werden können. Durch eine fehlende Vielfalt gäbe es nur eine begrenzte Anzahl von Ansichten, was zur Konsequenz hätte, dass eine Entscheidungsfindung erschwert wird. Durch die politische Vielfalt kann zudem Machtmissbrauch verhindert und Innovationen und Fortschritt gefördert werden.


Frage: Wodurch wollt Ihr Euch von den anderen Gruppierungen unterscheiden?

Antwort: Ob und wie wir uns von den anderen Gruppierungen unterscheiden, darüber dürfen gern andere entscheiden.
Wir sind wir und das ist auch gut so! Wir wollen uns jeden Tag verbessern, wir wollen mutig sein und vor allem für Transparenz sorgen. Wir wollen informieren und unsere Gemeinde entwickeln und stärken. Unsere Arbeit soll spürbar sein. Wir haben immer ein offenes Ohr.


Fragen:
1. Welche Ideen habt ihr zur Integration der Flüchtlinge in der Gemeinde?
2. Sprachkurse zum Beispiel? Habt ihr ein Konzept, wie Ihr die Flüchtlinge in die Gemeinde integrieren wollt.
3. Die Flüchtlinge, die bald in großer Zahl in unserer Gemeinde leben und unsere Hilfe benötigen werden, müssen integriert werden. Wie stellt ihr euch das vor?


Antwort: Damit ein Miteinander statt eines Nebeneinanders zukünftig in der Gemeinde möglich wird, ist Integration unabdingbar.

Ein Integrationskonzept sollte bereits stehen, bevor die ersten geflüchteten Menschen in der Gemeinde ankommen. Sollte das bisher nicht der Fall sein, werden wir selbstverständlich die Konzepterstellung vorantreiben. Dies könnte zum Beispiel in Kooperation mit der Integrationsbeauftragten von AWO Interkulturell der Stadt Preetz, Elena Streck, erfolgen.

Folgende Handlungsfelder müssen dabei berücksichtigt werden: Sprachförderung, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Wirtschaft sowie Gesellschaft und Zusammenleben

Oberste Priorität ist das Erlernen der deutschen Sprache. Hinderlich sind dabei die langen Wartezeiten für Sprachkurse.

Weitere kurz- bis langfristige Überlegungen:

  • Ein Willkommensfest, wenn alle geflüchteten Menschen eingetroffen sind
  • Ein „Meet and Greet“: Einen Treffpunkt für alle (sowohl für die Alteingesessenen als auch die Zugewanderten)
  • Einladung der geflüchteten Menschen zu Veranstaltungen und Festen in der Gemeinde
  • Kinder und Jugendliche besuchen Kindergarten beziehungsweise Schule vor Ort
  • Schulungen zu Themen wie Energie sparen oder Müll trennen
  • Rechtsseminare für geflüchtete Menschen
  • Aufnahme in Sportvereine oder Unternehmen
  • Arbeitsvermittlung
  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Integration kann nicht allein durch eine Person bewerkstelligt werden. Integrationsarbeit ist die Aufgabe aller Personen, die gemeinsam in einer Gesellschaft leben. Daher ist es eminent wichtig, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bereit erklären bei der Integrationsarbeit zu unterstützen, damit sich die geflüchteten Menschen schnell zugehörig fühlen. Auf der anderen Seite bedarf es hingegen auch die Bereitschaft der geflüchteten Menschen sich um die eigene Integration zu bemühen.


Frage: Der Ortsentwicklungsplan sieht eine ausgeglichene Bilanz zwischen Zugang und Wegzug für Schellhorn.
Welche Position hat MOIN zur geplanten Bebauung des Tanneneck mit 20 Wohneinheiten und mehr
auf 3 Grundstücken?


Antwort:
Es gibt einen unter Bürgerbeteiligung aufgestellten gut durchdachten Bebauungsplan für das Tanneneck. B-Plan 14. Auf den 3 Grundstücken sind Einfamilienhäuser (mit Einliegerwohnung) verbindlich vorgesehen. In der Schlussbetrachtung auf Seite 21 des Bebauungsplanes wird festgestellt „Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Beschränkung der Anzahl von Wohnungen pro Wohngebäude stellen zwar ein hohes Maß an Regelungsdichte und somit auch an Einschränkungen für den privaten Bauherrn dar, schützen aber die Gemeinde Schellhorn und letztendlich auch alle Beteiligten (Neubürger und Altanlieger) vor unerwünschten und problematischen Nachverdichtungen bzw. einer später steigenden Bebauungsdichte. Dies geschieht zum Schutz und zur behutsamen Fortentwicklung des Ortsbildes, zur Wahrung der vorhandenen
Siedlungsstruktur und insbesondere zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des Plangebiets.

Im Okt. 2022 fanden ausschließlich zwischen Vertretern des Amtes, der GV, den betreffenden Grundeigentümern und Projektieren Gespräche statt, um Rahmenbedingungen zur möglichen Änderung des B-Plan 14 zu entwickeln. Nunmehr sollten Mehrfamilienhäuser mit bis zu 20 Wohneinheiten möglich werden. In der Beschlussvorlage des Strategieausschusses vom 17.11.2022 wurde diesen Bedingungen zugestimmt.

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch enthält das zwingende Gebot zu möglichst frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit. In dem im Juni 2021 beschlossenen Ortentwicklungskonzept ist ausdrücklich von einer über die Pflichtbeteiligung hinausgehender Bürgerbeteiligung die Rede.

Eine diesem Erfordernis entsprechende Bürgerbeteiligung war bislang nicht ansatzweise erfolgt. Ein derartiges Vorgehen ist nicht akzeptabel.

Politik muss transparent und verlässlich sein.

Wir lehnen eine Bebauung mit 20 Wohneinheiten und mehr ab, solange die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner offenkundig dagegen sind.

Um entgegen dem Ortsentwicklungsplan für einen Zuzug von Neubürgern attraktiv zu sein, gilt es alle vorhandenen Baugebiete und Bebauungspläne auf eine bessere Eignung zur Zielerreichung zu prüfen.


Frage: Wie stellen Sie sich dabei Ihre Aktivitäten dazu vor? Veranstaltungen bedürfen Zeit und ehrenamtliche Leute. Das ist schon jetzt schwierig.

Antwort: Wir möchten als Bindeglied zwischen dem AktivKreis, der Freiwilligen Feuerwehr und der Gilde (Aufzählung nicht abschließend) agieren, sodass Feste und Veranstaltungen nicht nur auf einzelnen Schultern lasten, sondern gemeinschaftlich geplant und umgesetzt werden.


Frage: Warum Mensa auf dem Schulgelände? Welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu?

Antwort: Die Mensa soll seit vielen Jahren auf dem Schulgelände entstehen. Dies soll zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation führen. Eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern wird benötigt, damit die Schellhorner Grundschule auch weiterhin bestehen bleiben kann. Deshalb ist es notwendig, die Schule und die Betreuungssituation nach der Schule so attraktiv wie möglich für kommende Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zu gestalten. Kinder sollten, nach einem anstrengendem und lernintensiven Vormittag, in einer behaglichen Atmosphäre ohne zusätzliche Stressfaktoren betreut werden. Für den Bau einer Mensa gibt es unterschiedliche Fördertöpfe. Leider liegen uns keine Kostenvoranschläge vor, so dass wir zu den Kosten für die Gemeinde nach Abzug von Fördergeldern noch keine Aussage treffen können.


Frage: Wie genau könnte eine ausgeweitete Kinderbetreuung aussehen und verwirklicht werden? Die Krippen-und Kita Zeiten reichen ja definitiv nicht aus! Wie soll der Ausbau von Kitaplätzen und Betreuungszeiten aussehen?

Antwort: Die Randzeitenbetreuung muss auslastungsunabhängig verlässlich bereitgestellt werden. Eine Betreuungszeit bis 14.00 Uhr ist für viele Eltern schwierig oder gar nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Dieses ist regelmäßig zu überprüfen z. B. durch Abfragebögen. Um das zu gewährleisten, muss die Kita über ausreichendes Personal verfügen, welches eben auch für eine längere Betreuungzeit einsetzbar ist. Die Bedürfnisse von Eltern nach einer Betreuung am Wohnort bzw. Arbeitsort, bestimmten Betreuungszeiten und pädagogischen Ausrichtungen sollen stärker als bislang im Rahmen einer gemeindeübergreifenden Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Hier sollte eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Träger erfolgen. Dieser betreibt bereit in Preetz eine KiTa mit Öffnungszeiten von 7-16 Uhr.


Frage: Was soll das Katastrophenschutzzentrum leisten – insbesondere wenn es im Falle einer totalen Blackouts im Dunkeln liegt?

Antwort: Zuerst ist es uns wichtig, dass im Katastrophenfall alle Bewohner von Schellhorn alarmiert werden können. In Schellhorn gab es zwei funktionierende Sirenen, die als Alarmierungseinheit für die Feuerwehr ihren Zweck erfüllt. Eine Sirene dient des Weiteren zur Alarmierung der Bürger im Katastrophenalarm. Zurzeit gibt es nur eine intakte Sirene, so dass der Bereich Schellhorn abgedeckt ist. Im Ortsteil Sophienhof befand sich eine zweite Sirene, die seit Jahren nicht mehr funktionsfähig ist. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bürger im Katastrophenfall durch funktionsfähige Sirenen alarmiert werden können. Eine neue Sirene kann bis zu 100 Prozent voll gefördert werden.

Für den Katastrophenfall planen wir für unsere Bürger eine Anlaufstation einzurichten, wo unsere Bürger versorgt, pflegebedürftige Menschen untergebracht, mit den lebenswichtigen Bedürfnissen versorgt (wie zum Beispiel Heimsauerstoff) und für Säuglinge und kleine Kinder warme Mahlzeiten zu bereitet werden können. Die Grundversorgung aller Bürger ist uns wichtig. Unsere Vorstellung ist, dass das Feuerwehrhaus in Schellhorn eine eigene Notstromversorgung erhält, somit wäre das Feuerwehrhaus eigenständig versorgt und eine 24-stündige Einsatzbereitschaft über 365 Tage im Jahr gesichert.


Frage: Warum soll es zusätzlich Ladestationen geben? Es gibt doch bereits zwei Ladestellen und diese werden kaum genutzt. Die meisten haben eine eigene Wallbox am Haus.

Antwort: Der Ausbau der E-Mobilität wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen und es werden unzählige neue Lademöglichkeiten benötigt, um den steigenden Bedarf zu decken. Insbesondere wird der Fokus auf den Schnellladesäulen liegen, die es derzeit in Schellhorn nicht gibt. Mit den bisherige Ladesäulen braucht ein E-Auto mehr als 5 Stunden um ca. 55 kWh zu laden. Mit einer Schnellladesäule (150 kW+, Gleichstrom) ist dies innerhalb von 20-30 Minuten möglich. Dadurch ermöglichen wir eine bessere Auslastung.

Es ist gut, dass viele Hausbesitzer schon eine eigene Wallbox haben und damit die Ladeinfrastruktur erweitern. Eine geförderte Wallbox leistet in der Regel „nur“ 11 kW (Wechselstrom) Nennleistung und damit ist eine schnelle Aufladung nicht möglich.

Des Weiteren gibt es nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, die auf eine gute Ladeinfrastruktur angewiesen sind, da Sie keine andere Möglichkeit haben.

In der Regel ist es aufgrund der Vorgaben der SH-Netz AG auch nicht möglich, unbegrenzt Ladestationen im eigenen Haus zu installieren, da dies irgendwann die Netze/Hausanschlüsse überlastet.

MOIN Schellhorn fragt sich aber auch: Warum haben wir zwei Ladestationen fast am selben Punkt und warum sind die Kosten beim Laden deutlich höher als zu Hause? Würden die Kosten geringer sein und/oder die Ladegeschwindigkeit höher, wäre eine Annahme durch die Bevölkerung auch wahrscheinlicher.


Frage: An welcher Stelle soll eingespart werden, um die potentiell teure „Info-App“ gegenzufinanzieren?

Antwort:
Prinzipiell kann eine App auch schlicht eine auf Mobilgeräte optimierte Webseite sein, welche jedoch wie eine App vom Handy- und Tabletbildschirm starten kann. Dies ist grundsätzlich mit einem überschaubaren Aufwand und geringen Kosten realisierbar.
Es ist fraglich ob dafür tatsächlich an anderer Stelle Einsparungen erfolgen müssen. Leider ist aufgrund der in der Gemeinde Schellhorn angewandten Kameralistik nicht transparent einsehbar, wie der Haushalt genutzt wird. Da der Schleswig-Holsteinische Landtag jedoch schon 2020 das doppische Haushaltsrecht beschlossen hat, gilt es dies auch entsprechend umzusetzen. Auch das fördert Transparenz.

Wer mehr Informationen zum doppischen Haushaltsrecht wünscht kann >>hier<< mehr erfahren. (Externer Inhalt vom Landesportal Schleswig-Holstein)


Frage: Wer pflegt die Info-Plattform und wer liefert sie Infos?

Antwort: Das neue Sitzungsinformationssystem des Amtes Preetz-Land ist deutlich übersichtlicher geworden. Dafür und für die Leistungen die im Hintergrund dafür erbracht werden mussten gilt vorweg unserer Dank. Alle Informationen, welche unsere Gemeinde betreffen, lassen sich damit leichter extrahieren und barrierefrei zugänglich machen.

Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse auf einer eignen Informationsplattform die Möglichkeit, zu Protokollen, anstehenden Sitzungen oder anderen Ereignissen und Themen weitergehende Erklärungen zu liefern. Dies ist im Sitzungsinformationssystem offenbar nicht möglich. Es gilt aber auch zu beachten, das dieses System gemeindeübergreifend ist und es nicht die Aufgabe des Amtes ist für jede Gemeinde eine eigene Informationsplattform zu integrieren.

Ob diese Plattform von einem Gemeindevertreter, einem Fraktionsmitglied, einem Mitglied der Ausschüsse oder einer Gruppe aus diesen gepflegt wird, können wir noch nicht festlegen. Schließlich sind wir (noch) nicht gewählt. Dies gilt es mit allen Fraktionen abzustimmen und die Plattform aufzubauen.


Frage: Angesichts klammer „Kommunen“ und teilw. maroden Straßen im Ortsgebiet frage ich mich: Können sich die Schellhorner auf die Beibehaltung der „ausgesetzten“ Straßenausbaubeitragssatzung verlassen? Oder wird das künftig wieder auf die Anwohner umgelegt?

Antwort: In der 2. Sitzung der aktuellen Gemeindevertretung vom 22.11.2018 beschlossen die Mitglieder der Fraktionen von SWG und CDU einstimmig eine Aufhebungssatzung der gemeindlichen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Schellhorn“. Beschluss 070/46/2018

Dies erfolgte, nachdem die letzte Schleswig-Holsteinische Landesregierung den rechtlichen Weg dafür frei gemacht hatte und in vielen Kommunen ebenfalls die Ausbaubeitragssatzungen abgeschafft wurden. Denn zum 26. Januar 2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Kommunen freistellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes, die am 1.1.2021 in Kraft traten, versetzen die Kommunen in die Lage, für Infrastrukturmaßnahmen keine Straßenbaubeiträge mehr zu erheben, sondern Zuweisungen zu erhalten.

Unser Ziel wird es daher sein, die Abschaffung der Satzung beizubehalten und entsprechende Zuweisungen für notwendige Maßnahmen über das Amt beim Kreis und Land einzufordern.


Frage: Welche Position „vertritt“ MOIN zur gesetzl. beschlossenen Reduzierung von Bürgerbegehren gegen Fragen der Bauleitplanung in Gemeindevertretungen?

Antwort: Im März 2023 hatte der Landtag SH Änderungen am Kommunalrecht beschlossen. Damit sind zukünftig Bürgerbegehren bei Bauvorhaben, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Gemeindevertretung gab, unzulässig. Begehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen dann innerhalb von drei Monaten folgen. Hintergrund der Gesetzesänderung ist, Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Wohnhäuser und Windräder zu beschleunigen und Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben.

Aktuell gründen sich Initiativen gegen diese gesetzliche Einschränkung. Es wird eine Petition angestrebt. Und SPD und SSW unterstützen die Gegenwehr.
Da wir die Gesetzgebung in diesem Fall nicht mehr beeinflussen können, wird es unsere Aufgabe sein frühzeitig und angemessen (also über das Mindestmaß hinaus) zu informieren und zur Beteiligung aufzurufen.
Wir wünschen uns, dass durch rechtzeitige Einbindung und transparente Politik Bürgerbegehren gar nicht notwendig werden.


Frage: Verkehrssituation Kohkoppelredder/Scharsdorfer Weg.

Antwort: Man wird die Verkehrssituation gemeinsam mit der Verkehrsaufsicht des Kreises bei der jährlich stattfindenden Verkehrsschau bewerten und eine zielführende, sinnvolle und gleichzeitig haushaltsschonende Lösung finden.


Fragen:
1. Hat sich in den letzten Jahren seit der Ablehnung des Kreises für ein Tempo 30 vor der Schuld der rechtliche Rahmen geändert, so dass das überhaupt realistisch ist?
2. Tempo 30 vor der Schule hat der Kreis vor Kurzem noch rundweg abgelehnt. Gibt es neue Erkenntnisse, wie man Tempo 30 auf 700m durchsetzen will?
3. Tempo 30 in ganz Schellhorn – Tempolimit der alten B76 nicht weiter zerstückeln.


Antwort: Man wir das Thema Tempo 30 vor der Grundschule bzw. für die geplanten „700m“ konzeptionell aufbereiten und erneut energisch und zielorientiert in die Diskussion mit der Verkehrsaufsicht des Kreises einsteigen. Rechtliche Fragen können wir gegenwärtig nicht bewerten, diese werden in der Bearbeitung ein zentrales Prüfelement darstellen.


Frage: Welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten können Sie sich für das Landhaus vorstellen?

Antwort: Das Landhaus ist ein sehr undurchsichtiges Thema. Das liegt insbesondere daran, dass durch den intransparenten Prozess nur wenig in die Öffentlichkeit gelangt ist. Sachlich betrachtet kann man aber sagen, dass es sich um einen klassischen Impulskauf handelt. Bisher ist uns weder ein mittel bis langfristiges Nutzungskonzept bekannt noch wurde unseres Wissens eine Finanzplanung, erstellt die notwendigen Investitionen sowie die Finanzierbarkeit beinhalten. Wir sind daher gespannt, welche Einblicke wir erhalten, wenn wir in die Gemeindevertretung gewählt werden.

Das Ziel von Moin Schellhorn ist es, dass Landhaus mittelfristig an einen professionellen Investor zu veräußern, der das Landhaus als Hotel und Restaurantbetrieb fortführt. Wir orientieren uns dabei Am Ortsentwicklungsplan. Dafür ist es notwendig, dass für Menschen mit besonderem Bedarf zunächst Alternativen geschaffen werden. Hier haben wir bereits Ideen, wie wir eine dezentrale Unterbringung ermöglichen können.

Solange das Landhaus noch im Besitz der Gemeinde ist, können wir uns vorstellen, dass die Räumlichkeiten als regelmäßiger Treffpunkt für die Schellhorner Vereine und Institutionen genutzt werden. Auch eine Öffnung zur Anmietung von Räumlichkeiten für Familienfeiern können wir uns vorstellen. Hierbei müssen aber Abendveranstaltungen mit Musik aus Rücksicht auf die Bewohner und Bewohnerinnen ausgeschlossen werden.